Lichterkette am Fenster kein Kündigungsgrund

Mit Urteil vom 01.06.2010 hat das LG Berlin (Az. 65 S 390/09) entschieden, dass ein Vermieter dem Mieter die Wohnung nicht wegen seiner Weihnachtsbeleuchtung fristlos kündigen darf.

Es sei eine verbreitete Sitte, das Fenster und den Balkon mit elektrischen Lichterketten zu schmücken. Selbst wenn im Mietvertrag ein solches Dekorieren untersagt sei, handle es sich in der Regel nicht um eine Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung rechtfertige, da der Pflichtverstoß üblicherweise wohl verhältnismäßig geringfügig ausfalle.

Wenn auch Sie Fragen zur mietrechtlich einwandfreien Weihnachtsdekoration haben, sprechen Sie mich gern an!

Mieter darf Markise an Balkon anbringen

Mit Urteil vom 07.06.2014, hat das AG München (Az.: 411 C 4836/13) entschieden, dass Sonnenschutz auf dem Balkon ein sozial adäquates Verhalten darstellt und daher zum berechtigten Wohngebrauch eines Mieters gehört. Wird die Mietsache durch das Anbringen eines Sonnenschutzes nicht verschlechtert und der Vermieter nur unerheblich beeinträchtigt, treten seine Rechte hinter dem Recht des Mieters auf Schutz vor Beeinträchtigungen seines Wohngebrauchs zurück. Vorliegend hatte der Mieter sich dazu bereit erklärt, die Markise den ästhetischen Vorstellungen der Vermieterin anzupassen und bei seinem Auszug die bauliche Veränderung wieder rückgängig zu machen.

Ob Ihr Anliegen dem Fall ähnelt, der dem AG München vorlag, kläre ich gern für Sie in einem erstberatenden Gespräch!