Mit Urteil vom 14.01.2016 (Az. I ZR 65/14) hat der BGH entschieden, dass der Klick „Freunde finden“, der Einladungsmails an Personen schickt, die noch keine Mitglieder bei Facebook sind, eine wettbewerbsrechtlich unzulässige belästigende Werbung darstellt.
Bei der Registrierung informierte Facebook 2010 seine Nutzer zwar über diese Funktion; dies stellte aber eine Irreführung dar, denn Art und Umfang der Nutzung der importierten Kontaktdaten werden nicht klar erläutert – die E-Mails sehen nicht wie persönliche Mails des Nutzers aus, sondern wie Werbung von Facebook und sind nach dem UWG eine unzumutbare Belästigung.
Hatte man sich 2010 bei Facebook registriert, erschien lediglich die Frage: „Sind deine Freunde schon bei Facebook?“. Nirgendwo erklärte das Programm aber, dass bei Anklicken alle E-Mail-Kontakte importiert und ausgewertet werden und eine Versendung der Einladungs-E-Mails an Personen erfolgt, die noch nicht bei Facebook registriert sind.
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