Fristlose Kündigung für Stromdiebstahl?

Mit Urteil vom 20.01.2012 (Az. 3 Sa 408/11) hat das LAG Köln entschieden, dass eine fristlose Kündigung in Fällen von Stromdiebstahl regelmäßig nicht wirksam ist, da der Schaden unverhältnismäßig gering sei. Selbst wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt ist, dass private Elektrogeräte am Arbeitsplatz nicht genutzt oder aufgeladen werden dürfen, soll zunächst eine Abmahnung erfolgen.

Trotzdem sollten Arbeitnehmer nicht ungefragt Privathandys, Rasierer, Kaffeemaschinen oder einen kleinen Roller (!) mit dem Strom des Arbeitgebers aufladen, ohne ihn um Erlaubnis zu fragen – das Risiko einer Abmahnung dürfte größer sein als eine SMS zu verpassen, weil der Akku leer ist!

Bei Fragen zu Klauseln im Arbeitsvertrag oder in Fällen einer bereits ergangenen Abmahnung kann ich Sie sicher und unkompliziert beraten.

Probezeit beginnt nach Ausbildung neu!

Mit Urteil vom 19.11.2015 hat das BAG (Az. 6 AZR 844/14) entschieden, dass ein vorausgegangenes Praktikum nicht auf die Probezeit angerechnet werden kann. Damit hat es die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt.

Im vorliegenden Fall durfte das Berufsausbildungsverhältnis während der Probezeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Satz 1 BBiG), ohne dass die mehrmonatige Praktikantentätigkeit des Azubis im selben Betrieb zu berücksichtigen gewesen wäre: „Probezeit bleibt Probezeit!“

Wenn auch Sie Fragen zur Probezeit haben, bin ich die richtige Ansprechpartnerin.