Kann man Fitness-Studioverträge wegen Umzugs außerordentlich kündigen?

Mit Urteil vom 04.05.2016 hat der BGH entschieden (Az. XII ZR 62/15), dass ein berufsbedingter Wohnortwechsel den Kunden grundsätzlich nicht dazu berechtigt, seinen langfristigen Fitnessstudio-Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Im vorliegenden Fall hatte ein Kunde 2010 einen Vertrag über die Nutzung des Fitness-Studios in Hannover für einen Zeitraum von 24 Monaten abgeschlossen, der sich ohne dreimonatige Kündigung vor Jahresablauf um 12 Monate verlängerte. Der Vertrag verlängerte sich bis Ende 2014. Berufsbedingt musste der Kunde aber 2013 nach Köln und 2014 nach Kiel und dann nach Rostock umziehen, kündigte im November 2013 den Studiovertrag und zahlte seine Beiträge nicht weiter.

Der BGH wies die Revision zurück, da der Kunde nicht wirksam rechtzeitig gekündigt habe und so die Mitgliedsbeiträge weiter zahlen müsse. Grundsätzlich gebe es zwar für Dauerschuldverhältnisse eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit bei wichtigem Grund. Dieser liege vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Allerdings trage der Kunde grundsätzlich das Risiko, die vereinbarte Leistung des Vertragspartners aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ihm aus Gründen, die er nicht beeinflussen kann, eine weitere Nutzung der Leistungen des anderen Vertragspartners nicht mehr zumutbar ist.

Bei Fitness-Studioverträgen sei ein solcher Grund häufig bei einer Erkrankung oder Schwangerschaft gegeben, regelmäßig nicht aber bei einem Wohnsitzwechsel, da dieser regelmäßig vom Kunden beeinflussbar sei. § 46 VIII 3 TKG, die dem Nutzer einer Telekommunikations-Leistung ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten einräumt, wenn die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten wird, sei weder unmittelbar noch analog auf die Kündigung eines Fitness-Studiovertrags anzuwenden.

Ob und wie Sie gleichwohl aus Ihrem Dauerschuldverhältnis aussteigen können, prüfe ich gern für Sie.

Darf der Arbeitgeber das Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit bestimmen?

Mit Urteil vom 31.10.2014 hat das ArbG Berlin (Az. 28 Ca 12.594/14) entschieden, dass das Weisungsrecht des Arbeitsgebers zwar weit gefasst ist, sich aber nur auf die reine Arbeitszeit bezieht. Daher dürfe er nicht bestimmen, mit welchem Verkehrsmittel der Arbeitnehmer den Arbeitsweg antritt.

Im vorliegenden Fall ging es um einen Schlosser, der an verschiedenen Arbeitsstellen eingesetzt wurde und dorthin jeweils mit dem privaten PKW fuhr- zum Missfallen des Arbeitgebers, der ihn lieber in Bus oder Bahn gesehen hätte.

Der Arbeitnehmer wollte dies aber nicht, da er einen 35 kg schweren Werkzeugkoffer transportieren musste und häufig Rückenschmerzen hatte. Da der Koffer aber Rollen habe, sah der Arbeitgeber darin keinen Grund das Auto zu benutzen, mahnte ab und kündigte.

Das Gericht sah in der Weigerung des Arbeitnehmers aber keine Vertragspflichtverletzung und legte dem Arbeitgeber zudem auf, auf den besonderen Gesundheitszustand des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.

Haben auch Sie Fragen zu Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten oder glauben nicht an die Wirksamkeit Ihrer Abmahnung oder Kündigung? Dann sprechen Sie mich an!

Darf der Vermieter wegen Gitarrenunterrichts kündigen?

Mit Urteil vom 10.04.2013 hat der BGH entschieden (Az. VIII ZR 213/12), dass Vermieter Gitarrenunterricht verbieten dürften, wenn es zu Lärmstörungen und Streit im Haus kommt. Dem den Hausfrieden störenden Mieter könne der Vermieter sogar kündigen. Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung zur beruflichen/gewerblichen Nutzung von Mietwohnungen.

Auch weiterhin bleibt es aber möglich, dass Berufseinsteiger oder Heimarbeiter in der eigenen Mietwohnung arbeiten dürfen. Allerdings darf es nicht zu unzumutbaren Belästigungen für die Nachbarn kommen, der Wohnungscharakter darf sich nicht ändern und es dürfen keine baulichen Veränderungen oder gar Beschädigungen der Wohnräume vorgenommen werden.

Haben Sie Fragen zur gewerblichen Nutzung von Mieträumen? Dann bin ich gern für Sie da!

Kündigung, weil AU nicht zugesandt wurde?

Mit Urteil vom 24.11.2015 hat das LAG Sachsen-Anhalt (Az. 6 Sa 417/14) entschieden, dass einer Arbeitnehmerin nicht allein deswegen verhaltensbedingt gekündigt werden kann, weil sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis über die Fortdauer der Krankheit nach Ablauf der Entgeltfortzahlungsperiode nicht an den Arbeitgeber übersendet hatte.

Im vorliegenden Fall hatte die Arbeitnehmerin beim Arzt keine „förmliche“ Bescheinigung mehr erhalten und dachte deshalb fälschlich, dass ein bloßer Anruf bei der Arbeit nunmehr genüge. Das Gericht urteilte jedoch, dass der Arbeitgeber zunächst mit einer (erneuten) Abmahnung reagieren müsse, damit ein solcher Irrtum behoben werden könne.

Haben Sie Fragen zu Ihrer AU? Dann zögern Sie nicht mich zu kontaktieren.

Handwerker nicht in Wohnung gelassen – Kündigung!

Mit Urteil vom 15.04.2015 hat der BGH (Az. VIII ZR 281/13) entschieden, dass Mieter Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten, die der Vermieter durchführen lässt, zu dulden haben. Wer den Handwerkern keinen Zutritt zur Wohnung gewährt, muss mit der fristlosen Kündigung rechnen.

Im vorliegenden Fall gab es im Mietshaus einen Schwamm, so dass Sanierungsarbeiten nötig wurden. Die Mieter nahmen das auch zunächst hin und zogen für die ersten Arbeiten ins Hotel. Wenige Monate später sahen sie dies aber nicht noch einmal ein, den Handwerkern ihre Wohnung zu überlassen. Der Vermieter bekam eine einstweilige Verfügung auf Zutritt und kündigte fristlos.

Wenige Wochen später erlaubten die Mieter den Handwerkern den Zutritt zum Keller nicht und erhielten erneut eine fristlose Kündigung.

Der BGH sah in diesem Fall keine Ansprüche der Mieter. Sie hätten eine Duldungspflicht, die sich schon aus dem gerichtlichen Titel ergebe und zeigten überdies querulatorisches Verhalten.

Ob Sie alles dulden müssen, was der Vermieter verlangt, kläre ich gern persönlich für Sie!

Privat surfen auf der Arbeit – Kündigung nur nach Abmahnung

Mit Urteil vom 09.05.2014 entschied das ArbG Berlin (Az. 28 Ca 4045/14), dass einem Arbeitnehmer, der während seiner Arbeitszeit privat im Internet surft, nicht „einfach so“ fristlos gekündigt werden kann. Das gilt auch dann, wenn das private Surfen ausdrücklich schriftlich verboten wurde.

Im vorliegenden Fall hatte eine Arbeitnehmerin täglich 1-2 Stunden während ihrer Arbeitszeit privat das Internet genutzt. Darauf angesprochen, gab sie ihr Fehlverhalten zu, versprach diese Stunden unentgeltlich nacharbeiten zu wollen und in Zukunft schnellere und bessere Arbeit zu leisten. Der Arbeitgeber verwies aber auf das gestörte Vertrauensverhältnis und kündigte fristlos.

Die Richter urteilten jedoch, dass trotz eines ausdrücklichen Verbots nicht immer eine Kündigung ohne Abmahnung erfolgen dürfe. Im vorliegenden Fall hätte eine Frist gesetzt werden müssen, innerhalb derer die Arbeitnehmerin ihr geändertes Verhalten hätte beweisen können. Nur wenn im Einzelfall anzunehmen ist, dass ein Arbeitnehmer sein einschlägiges Störverhalten nicht ändern werde, könne auf eine Abmahnung verzichtet werden.

Sie haben eine Abmahnung und/oder Kündigung bekommen? Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob diese rechtens ist!

Gefälschte V0rmieterbescheinigung – Kündigung droht!

Mit Urteil vom 09.04.2014 hat der BGH entschieden (Az. VIII ZR 107/13), dass Mieter, die ihre Vormieterbescheinigung fälschen, mit einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses rechnen müssen. Wenn aber der Vermieter die (schlechte) Fälschung erkennt, muss er sofort handeln und kündigen – jahrelang warten darf er damit nicht.

Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter eine Vormieterbescheinigung verlangt und der Mieter sie selbst ausgefüllt mit dem Hinweis, der angebliche Mieter habe immer pünktlich den Mietzins entrichtet. Jahre später wurde über das Vermögen des Mieters das Insolvenzverfahren eröffnet und er erhielt die Kündigung über die Mietwohnung.

Die Richter sahen in der Fälschung eine erhebliche vorvertragliche Pflichtverletzung und erklärten eine fristlose Kündigung grundsätzlich für berechtigt. Im vorliegenden Fall musste allerdings noch einmal die Vorinstanz klären, ob der Vermieter schon früher Kenntnis von der Fälschung bekommen hatte.

Vormieterbescheinigungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen sind gerade sehr „in“. Fragen dazu beantworte ich Ihnen gern!

Fristlose Kündigung des rechtsextremen Erziehers ist zulässig

 Mit Urteil vom 19.05.2015 (Az. 7 Ca 254/14) hat das Arbeitsgericht Mannheim entschieden, dass eine fristlose personenbedingte Kündigung eines rechtsradikalen Erziehers rechtmäßig ist.

Im vorliegenden Fall arbeitete der Erzieher in einem staatlichen Hort mit Kindern von sechs bis 14 Jahren. Da seine Weltanschauung aber deutlich von rechtsradikalem Gedankengut geprägt und er in der Vergangenheit gewaltbereit war, entschloss man sich zur Kündigung. Zum einen zeigte sich der Erzieher in seinem Facebook-Account in gewalttätigen Szenen unter Verwendung von Spielzeug aus dem Hort, trug Kleidung der Marke „Thor Steinar“, nahm an NPD-Veranstaltungen teil und bewahrte in seinem Spind einen Baseballschläger für Hooligans auf. Schließlich äußerte er sich noch gegenüber seiner Kollegin folgendermaßen: „Wenn es mein Sohn wäre, dann würde er Springerstiefel tragen und eine rote Binde am Arm“.

Das Gericht urteilte, dem öffentlich-rechtlichen Träger sei es nicht zumutbar, diesen Erzieher auch nur einen Tag weiter zu beschäftigen. Im öffentlichen Dienst kann sich eine fehlende Eignung für die geschuldete Arbeitstätigkeit aus Zweifeln an der Verfassungstreue ergeben – insbesondere dann, wenn es eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses gegeben hat aus Verstoß gegen Loyalitätspflichten. Dies gilt auch dann, wenn sich die fehlende Verfassungstreue im außerdienstlichen Bereich manifestiert. Da der Erzieher die Obhut über Kinder hatte, sah das Gericht eine gesteigerte Treuepflicht und wies die Kündigungsschutzklage des rechtsextremen Erziehers ab.

Wenn auch Sie Fragen zu Kündigungen und ihrer Zulässigkeit haben, sprechen Sie mich gern an!

Lichterkette am Fenster kein Kündigungsgrund

Mit Urteil vom 01.06.2010 hat das LG Berlin (Az. 65 S 390/09) entschieden, dass ein Vermieter dem Mieter die Wohnung nicht wegen seiner Weihnachtsbeleuchtung fristlos kündigen darf.

Es sei eine verbreitete Sitte, das Fenster und den Balkon mit elektrischen Lichterketten zu schmücken. Selbst wenn im Mietvertrag ein solches Dekorieren untersagt sei, handle es sich in der Regel nicht um eine Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung rechtfertige, da der Pflichtverstoß üblicherweise wohl verhältnismäßig geringfügig ausfalle.

Wenn auch Sie Fragen zur mietrechtlich einwandfreien Weihnachtsdekoration haben, sprechen Sie mich gern an!

Gefälschte Vermieterbescheinigung als Kündigungsgrund

Mit Urteil vom 9.4.2014 hat der BGH (Az. VIII ZR 107/13) entschieden, dass ein Mieter, der seinem Vermieter auf dessen Wunsch hin eine gefälschte Vormieterbescheinigung vorlegt, mit einer fristlosen Kündigung wegen erheblicher Pflichtverletzung rechnen müsse. Etwas anderes gelte nur dann, wenn der Vermieter die Fälschung erkannt, aber nicht sofort mit einer Kündigung reagiert habe.

Ein Hinweis: Vermieter sind nicht verpflichtet, für ihre (ehemaligen) Mieter eine Bescheinigung auszustellen. Dies ist bloße Kulanz.

Bei weiteren Fragen zu diesem und weiteren Bereichen aus dem Mietrecht bin ich gern für Sie da!