Chronisches Fatigue-Syndrom CFS und Leistungen der Krankenkasse

Im Eilverfahren hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen am 19.03.2025 entschieden, dass die Krankenkasse eines 58-jährigen schwerbehinderten und pflegebedürftigen Mannes für weitere sechs Behandlungszyklen kostenpflichtig ist, obgleich des für die CFS noch keine einheitlichen Behandlungsstandards gibt und die Diagnose viele Unsicherheiten birgt (Az. L 4 KR 20/25).

Der Patient hatte teils experimentelle Therapien erhalten, u.a. einen Therapieversuch mit hochdosierten Immunglobulinen. Die Krankenkasse übernahm sechs Behandlungszyklen, lehnte aber die weitere Kostenübernahme ab. Da keine therapeutischen Alternativen bestünden, klagte der Mann auf Dauertherapie, da der bisherige klinische Verlauf der Behandlung erfolgreich gewesen sei und fortgeführt werden müsse.

Gestützt hatten sich die Richter darauf, dass für Schwerstkranke Ausnahmeregeln bestehen, und auf Grundlage einer Mindest-Evidenz behandelt werden könne. Voraussetzung dafür sei, dass die behandelnden Ärzte eine positive Wirkung des ersten Behandlungsansatzes bestätigen und sich signifikante Verbesserungen einstellten. Es sei eine individualbasierten Betrachtung von Nöten.

Eine Dauertherapie lasse sich aktuell jedoch nicht begründen.