Mit Urteil vom 12.05.2015 hat das LG Frankfurt/Main entschieden (Az. 2-13 S 127/12), dass es verboten ist, die Tür eines Mehrfamilienhauses abzuschließen. Zwar spreche der Schutz vor Einbrechern dafür, aber im Notfall könne die verschlossene Tür für andere Hausbewohner zur Falle werden, weil der Fluchtweg behindert sei und nicht jeder im Notfall sofort den Schlüssel greifbar habe. Dieser Schutz von Leben und Gesundheit wiege schwerer als das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner.
Im vorliegenden Fall hatte die Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen, nachts die Tür zu abzuschließen. Die Richter ließen diesen Beschluss aber nicht zu. Alternativ könne man allenfalls ein „Panikschloss“ einbauen lassen, mit dem von innen die Tür auch ohne Schlüssel zu öffnen sei – nur so sei bei einem Brand oder Ähnlichem gewährleistet, dass niemand eingeschlossen werde.
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