Kosten
Transparenz ist die Basis eines vertrauensvollen Mandantenverhältnisses. Daher kläre ich mit Ihnen bereits im ersten Gespräch, welche Kosten entstehen.
- Erstberatung: Können wir Ihre rechtliche Angelegenheit bereits im ersten Gespräch eingehend erörtern, ohne dass ich weiter für Sie tätig werde, fallen nur die Kosten einer Erstberatung an. Für Verbraucher berechne ich 190,00 € (netto) zzgl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer.
- Anwaltsvergütung: Teilweise berechne ich meine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG. Sollte in Ihrem Fall der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung sinnvoller sein, verhandeln wir die Vergütung gemeinsam.
- Rechtsschutzversicherung: Bitte teilen Sie zu Beginn des Mandats mit, ob und in welchem Umfang Sie rechtsschutzversichert sind. Dazu bringen Sie bitte Ihre Unterlagen zum Termin mit.
- Beratungshilfe: Auch wenn Sie nur über wenig Vermögen verfügen, müssen Sie nicht auf anwaltlichen Beistand verzichten. Bei Ihrem zuständigen Amtsgericht können Sie bei der Rechtsantragsstelle erfragen, ob für Sie Beratungshilfe in Betracht kommt. Lassen Sie sich dort einen Berechtigungsschein ausstellen und bringen Sie diesen im Original zum ersten Termin mit. Bei mir zahlen Sie dann lediglich 15,00 € in bar. Die übrigen Kosten trägt in aller Regel die Landeskasse.
- Prozesskostenhilfe: Ist in Ihrem Rechtsfall eine gerichtliche Klärung vonnöten, können Sie Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen, wenn die Kosten Ihre persönlichen Verhältnisse übersteigen. Die Antragstellung kann ich für Sie übernehmen.
- Arbeitsrecht: In Urteilsverfahren der ersten Instanz (§ 12a ArbGG) trägt jede Partei ihre anwaltlichen Gebühren unabhängig von Sieg oder Niederlage stets selbst.
Downloads
Hier können Sie sich bereits sämtliche Formulare ansehen und ausdrucken, die ich für die Mandatsbearbeitung vorsehe.
Sie finden dort die Vollmacht, ohne die ich nicht für Sie nach außen tätig werden darf.
Dort können Sie auch mitteilen, wie Sie mit mir kommunizieren wollen, ob Sie zB. Mail und Messenger praktisch finden oder eben nicht.
Ebenfalls finden Sie dort das Widerrufsformular, das Sie über Ihre Rechte informiert, wenn wir über Telefon, Email oder Videotelefonie zusammenkommen.
Über die Daten, die ich von Ihnen erhebe, informiere ich Sie schließlich ebenfalls.
Schließlich finden Sie noch ein Dokument zu meiner Arbeitsweise und den aus meiner Sicht nötigen Bedingung für eine gute Zusammenarbeit.
Links
(ggf. benötigen Sie zur Öffnung der Dokumente einen Acrobat Reader) Beratungshilfeformular beim Amtsgericht Augsburg mit Hinweisen (pdf):
