Sturz über Stromkabel auf Kirmes – haftet der Kirmesbetrieb?

Mit Urteil vom 24.03.2015 hat das OLG Hamm (Az. 9 U 114/14) entschieden, dass Schausteller die Versorgungsleitungen auf einer Kirmes so legen müssen, dass sie kein Risiko für Besucher und Anwohner darstellen.

Im vorliegenden Fall von 2009 war eine Besucherin der „Pflaumenkirmes“ über lose und nicht abgedeckt verlegte Stromkabel gefallen, so dass sie sich einen Oberschenkelhalsbruch zuzog und nun 40.000 € Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangte.Die Richter entschieden, dass zwar alle Kirmesstände auf Versorgung mit Strom angewiesen seien, aber bei der (oberirdischen) Verlegung Verkehrssicherungspflichten zu beachten hätten. Es sei unvermeidbar, Laufwege zu kreuzen – dann seien aber Abdeckungen vonnöten um das Sturzrisiko zu minimieren.

Vorliegend sprach das Gericht nur 50% der geforderten Summe zu, da ein Mitverschulden bestanden habe: Die Kabel hätten bereits einige Tage vor dem Sturz vor ihrem Grundstück gelegen und ihr bekannt sein müssen.

 

Bei Fragen zu Schadensersatz und Schmerzensgeld bin ich gern für Sie da!

Fußball: Gibt’s eigentlich Schadensersatz fürs Foulen?

Mit Urteil vom 27.10.2015 hat das LG Coburg (Az. 23 O 58/15) entschieden, dass ein Fußballspieler nur dann Schadensersatz für eine Verletzung nach einem Foul erhält, wenn er nachweisen kann, dass der Gegner vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Regelverstoß begangen hat.

Im vorliegenden Fall verlangte der Kläger Schmerzensgeld und Schadensersatz für Verletzungen wie einen doppelten Kieferbruch, die er im Rahmen eines Fußballspiels der Verbandsliga beim Zusammenstoß mit einem gegnerischen Spieler erlitten hatte. Der Schiedsrichter hatte den Vorfall nicht weiter verfolgt. Der Kläger gab an, als Torwart den Ball schon sicher gehalten bzw. darauf gelegen zu haben – der Beklagte habe ihm dann aus Wut und mit voller Kraft an den Kopf getreten. Dies sei keine durch das Spiel gerechtfertigte Härte mehr, sondern eine vorsätzliche Körperverletzung, jedenfalls aber ein grob fahrlässiger Regelverstoß gewesen.

Der Beklagte gab an, der Torwart habe sich noch im Sprung nach dem Ball befunden und sei unglücklich getroffen worden – unklar, ob von seinem Fuß oder durch den Ball selbst.

Da Fußball grundsätzlich als „Kampfspiel mit erhöhtem Gefährdungspotential“ gilt, müssen die Spieler Verletzungen häufig in Kauf nehmen. Eine Haftung ergibt sich nur dann, wenn ein Spieler schuldhaft gegen die Regeln des sportlichen Wettkampfs verstößt und es sich nicht um bloße Bagatellverletzungen handelt. Zur Abgrenzung werden hierbei die Regeln des Deutschen Fußballbundes herangezogen. Zudem wird in die Abwägung einbezogen, dass es auf dem Platz hektisch zugeht, so dass einfache Fahrlässigkeit nicht ausreicht.

Bei Fragen zum Schadensersatz melden Sie sich gern bei mir – bis dahin wünsche ich Ihnen eine verletzungsfreie EM!

Küche des Vermieters im Keller gelagert, gestohlen, Mietminderung?!

Mit Urteil vom 13.04.2016 hat der BGH entschieden (Az. VII ZR 198/15), dass der Diebstahl einer vereinbarungsgemäß im Keller der Mietwohnung eingelagerten Einbauküche keine Mietminderung rechtfertigt.

Im vorliegenden Fall hatte die Mieterin ihre eigene Küche aufstellen wollen und mit dem Vermieter abgesprochen, die zur Wohnung gehörende auf eigene Verantwortung im Keller sachgerecht zu lagern und nach Beendigung des Mietverhältnisses die „alte“ wieder zu installieren. Die ca. 35 € für die Küchennutzung zahlte sie weiterhin monatlich zur Wohnungsmiete hinzu.

Als dann aus dem Keller die Küche gestohlen wurde, erhielt der Vermieter eine Entschädigung von der Versicherung der Mieter, schaffte aber keine nee Küche an. Die Mieterin meinte daraufhin, nun auch die Zahlung der 35 € monatlich einstellen zu dürfen – schließlich könne sie die Küche nicht mehr nutzen – und minderte die Miete.

Dies sah der BGH anders, denn die Parteien hätten den Mietvertrag dahingehend abgeändert, dass die Gesamtmiete weiterhin verbleibe, aber die Gebrauchsgewährungspflicht des Vermieters sich jedenfalls solange nicht auf eine Einbauküche erstreckte, als die Beklagte die Wohnung selbst mit einer Küche ausgestattet hatte. Ein Mangel liege nicht vor, da die Küche ohnehin de facto nicht genutzt wurde. Dass der Vermieter keine neue Küche kaufte, sei auch nicht treuwidrig, denn der Entschädigungsbetrag sei als Ausgleich für das Abhandenkommen gedacht gewesen und habe in keinem Zusammenhang zur Küchennutzungsvereinbarung gestanden.

Wenn auch Sie Fragen zu Nebenabreden im Mietvertrag haben sollten, bin ich gern für Sie da!

Haftungskürzung, weil Hund nicht angeleint war?!

Mit Urteil vom 23.07.2010 hat das LG Coburg (Az. 13 O 37/09) entschieden, dass ein nicht angeleinter Hund zwar eine Pflichtverletzung darstellen könne – sich dies in rechtlicher Hinsicht aber erst dann auswirke, wenn sich daraus Folgen für den Geschehensablauf ergeben.

Im vorliegenden Fall waren der Kläger und der Beklagte gleichzeitig mit ihren Hunden unterwegs, die beide ohne Leine liefen. Der Beklagtenhund rannte plötzlich den Kläger um, ohne dass er auf Zurufe und Pfiffe davon abzuhalten gewesen wäre. Der Kläger verletzte sich am Knie und im Gesicht und verlangte Schmerzensgeld.

Ein Mitverschulden des Beklagten sah das Gericht jedoch nicht. Der Unfall hätte sich nach Auffassung des Gerichts nicht anders ereignet, wenn der Beklagtenhund angeleint gewesen wäre, da er sich in der Nähe des Klägers aufgehalten hatte.

Wenn auch Sie Fragen zur Tierhalterhaftung haben, sprechen Sie mich gern an!

„Schlüssel verloren“ = Ersatz der Schließanlage des Mietshauses?

Mit Urteil vom 05.03.2014 hat der BGH entschieden (Az. VIII ZR 205/13), dass der Mieter grundsätzlich Schadensersatz leisten muss, wenn er einen Schlüssel zur Mietwohnung verliert. Bei Missbrauchsgefahr könne das auch die Kosten des Austauschs der Schließanlage umfassen. Weitere Voraussetzungen seien aber ein verschuldeter Verlust (z.B. nicht bei Diebstahl), Missbrauchsgefahr (z.B. ein mit der Adresse gekennzeichneter Schlüssel) und dass der Austausch der Schließanlage auch tatsächlich stattfindet.

Im vorliegenden Fall gab der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses nur einen von zwei erhaltenen Wohnungsschlüsseln zurück, da er diesen verloren hatte. Der Vermieter forderte etwa 1.500 € Schadensersatz für den Austausch der gesamten Schließanlage. Diesen plante er aber nur, ließ die Anlage jedoch de facto nicht austauschen. Zu Unrecht, entschied der BGH, denn ersatzfähig sei hier nur der eingetretene Schaden.

Sollten auch Sie in Ihrem Mietvertrag Klauseln für den Ersatz der Schließanlage finden/verwendet haben, klären ich gern mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten.

Arbeitnehmer von Detektiv observiert – rechtens?

Mit Urteil vom 19.02.2015 hat das BAG (Az. 8 AZR 1007/13) entschieden, dass der Arbeitgeber einen berechtigten Anlass zur Überwachung haben muss, und diesen vorliegend nicht nachweisen konnte. Allein die Tatsache, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von verschiedenen Ärzten stammten, noch eine Änderung des Krankheitsbildes oder der Wechsel innerhalb einer Erkrankung von Hausarzt zu Facharzt rechtfertige die Observation nicht.

Darüber, dass das LAG anstelle von 10.500 € nur 1.000 € Schmerzensgeld (wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit einhergehenden psychischen Beschwerden) zuerkannt hatte, hatte das BAG nicht zu urteilen.

Im vorliegenden Fall ließ der Arbeitgeber seine Mitarbeiterin von einem Detektiv beschatten, da er sie verdächtigte, ihre Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht zu haben. Der Detektiv schrieb einen Bericht, observierte die Klägerin (plus Mann und Hund) an vier Tagen und machte Videos und Fotos, die er allesamt dem Arbeitgeber zur Verfügung stellte.

Die Arbeitnehmerin war Sekretärin der Geschäftsleitung und nach einem halben Jahr Arbeitszeit zunächst an den Bronchien erkrankt und erlitt danach einen Bandscheibenvorfall. Sie legte jeweils fachärztliche Atteste vor, doch der Arbeitgeber stellte insbesondere den Bandscheibenvorfall infrage.

Bei Fragen zum Arbeitsrecht bin ich gern für Sie da!

Kind beschädigt auf Bürgersteig parkendes Auto – keine Haftung!

Mit Urteil vom 30.07.2009 entschied das AG München, dass die Risiken eines ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in erster Linie der Parkende zu tragen hat.

Im vorliegenden Fall hatte ein PKW-Führer sein Auto auf dem Gehsteig geparkt, wo dies nicht zulässig war. Der Bürgersteig wurde so auf nur einen Meter Durchlassbreite verengt und ein 7-jähriges Kind mit seinem Fahrrad (laut StVO muss es dort fahren!) verlor das Gleichgewicht und stieß dagegen. Der Schaden betrug über 1000 €.

Das Kind war in Begleitung seiner Eltern unterwegs. Das Gericht urteilte, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Sie hätten nicht anordnen müssen, dass das Kind absteigt und laufend die enge Strecke passiert (, denn zum Erwachsenwerden gehöre es, Herausforderungen selbst zu erkennen und zu meistern). Bei schulpflichtigen Kindern müssen sie ohnehin keine ständige Aufsicht mehr gewährleisten – es genügt, dass das Kind sicher weiß, dass und wie es auf dem Bürgersteig zu fahren hat.

Kinder selbst werden vom Haftungsprivileg des § 828 II BGB geschützt – anders nur bei ordnungsgemäß parkenden Autos. Engpässe auf einem Bürgersteig beeinträchtigen den Verkehrsraum von Kindern massiv und überfordern sie üblicherweise. Die Gefahrensituation führte der Parkende selbst herbei und muss daher auch dafür haften.

Ob Ihre Kinder bei Beschädigungen haften oder Sie als Eltern – ich kläre die Rechtslage gern für Sie!

Alkohol in der Schwangerschaft – Baby kriegt keine Entschädigung

Mit Urteil vom 08.12.2015 (Az. S1 VG 83/14) hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden, dass massiver Alkoholisiert während einer Schwangerschaft keine Gewalttat im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes darstellt.

Geklagt wurde vorliegend gegen den Landschaftsverband auf Versorgung. Während der Schwangerschaft hatte die Mutter des Klägers Alkohol getrunken und ihn dadurch massiv geschädigt. Die Mutter verstarb 1976.

Das Gericht urteilte, es handele sich nicht um eine Straftat. Körperverletzungstatbestände seien zwar gegeben, aber es fehle am vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriff bzw dem tauglichen Tatopfer „lebender Mensch“.  Der Lebenswandel einer Mutter sei grundsätzlich Privatsache – Grenze ist die Abtreibung.

Bei Fragen zu Entschädigungen bin ich gern für Sie da!

Fahrrad fällt auf Auto – wer zahlt?!

Mit Urteil vom 25.08.2015 hat das LG Köln (Az. 11 S 387/14) entschieden, dass derjenige, der ein Fahrrad abstellt, auch dafür sorgen muss, dass es im Falle eines Sturzes kein fremdes Eigentum beschädigt.

Im vorliegenden Fall hatte der Besitzer sein Fahrrad an einem bogenförmigen Fahrradständer abstellt, ohne es daran zu befestigen. Das Fahrrad zeigte zur Straße hin. Es kam, wie es kommen musste: Jemand stellte sein Auto ordnungsgemäß am Fahrzeugrand ab und das Rad kippte um. Das Auto war beschädigt.

Allgemeine Grundsätze im Schadensrecht besagen, dass derjenige, der für eine Gefahrenquelle verantwortlich ist, alles Erforderliche und Zumutbare tun muss, um Eigentumsverletzungen bei Dritten zu verhindern. Die Richter entschieden, dass es im Bereich des absolut Wahrscheinlichen liegt, dass Fahrräder umkippen, man das also hätte ahnen und das Rad anschließen können – der Radler musste also für den Schaden aufkommen.

Wenn auch Sie etwas beschädigt haben oder Ihnen etwas beschädigt worden ist, kläre ich gern mit Ihnen die Frage der Haftung.

Tanz auf dem Tisch- wer zahlt bei Verletzung?

Das OLG Hamm entschied mit Beschluss vom 25.11.2015 (Az. 9 U 142/14), dass derjenige, der einen anderen Erwachsenen zu selbstgefährdendem Tun veranlasst, nicht für Schäden haftet, die entstehen, wenn sich die Gefahr realisiert, in die sich dieser eigenverantwortlich begeben hat.

Mit anderen Worten: Steigt eine 51-jährige Frau bei einer Party auf eine Bierbank um darauf zu tanzen, fällt sie aber runter und verletzt sich, so zahlt den Schaden und das Schmerzensgeld nicht der ebenfalls volljährige Tanzpartner, der vor ihr auf ebendiese Bank geklettert ist und sie animiert hat, auch zu ihm hochzukommen.

Die Richter urteilten, dass Bierbänke zum Tanzen ungeeignet seien und dass das auch zum Allgemeinwissen gehöre. Der Tanzpartner musste darauf nicht hinweisen. Letztlich habe die Frau sich selbst in Gefahr begeben und hafte daher selbst.

Ob Sie nun im Karneval oder Fasching auf dem Tisch tanzen oder nicht – passen Sie auf sich auf, oder fragen Sie mich rechtzeitig um Rat!