Mieter darf Markise an Balkon anbringen

Mit Urteil vom 07.06.2014, hat das AG München (Az.: 411 C 4836/13) entschieden, dass Sonnenschutz auf dem Balkon ein sozial adäquates Verhalten darstellt und daher zum berechtigten Wohngebrauch eines Mieters gehört. Wird die Mietsache durch das Anbringen eines Sonnenschutzes nicht verschlechtert und der Vermieter nur unerheblich beeinträchtigt, treten seine Rechte hinter dem Recht des Mieters auf Schutz vor Beeinträchtigungen seines Wohngebrauchs zurück. Vorliegend hatte der Mieter sich dazu bereit erklärt, die Markise den ästhetischen Vorstellungen der Vermieterin anzupassen und bei seinem Auszug die bauliche Veränderung wieder rückgängig zu machen.

Ob Ihr Anliegen dem Fall ähnelt, der dem AG München vorlag, kläre ich gern für Sie in einem erstberatenden Gespräch!