Kann eine betreute Person wirksam einen Anwalt beauftragen?

In seinem Urteil vom 13.02.2014 hat das OLG Koblenz (Az. 6 U 747/13) diese Frage eindeutig mit „Ja“ beantwortet. Dies ergebe sich eindeutig aus dem FamFG, denn dieses Gesetz sollte die Rechtsposition von Betroffenen stärken.

Betroffene sollen in Betreuungssachen einen Rechtsanwalt wirksam mit ihrer Vertretung beauftragen können. Das gelte selbst dann, wenn der Anwaltsvertrag eigentlich aufgrund fehlender Geschäftsfähigkeit oder eines Einwilligungsvorbehalts nicht materiell wirksam geschlossen werden könnte.

Obwohl § 105 I BGB die Willenserklärungen eines Geschäftunfähigen als nichtig ansieht, müsse es für die Betreuten eine Möglichkeit geben sich einen Rechtsanwalt zu nehmen. Es soll gerade nicht darauf ankommen, ob die betreute Person im Zeitpunkt der Beauftragung des Anwalts geschäftsfähig war, also ob sie Willenserklärungen rechtswirksam abgeben und entgegennehmen konnte: Nach § 275 FamFG ist in Betreuungssachen der Betroffene ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig.

Auch der BGH sieht Betroffene in Betreuungssachen als verfahrensfähig an, so dass sie sich einen Verfahrensbevollmächtigten bestellen können um ihre Rechte zu wahrzunehmen. Sie sollen ein faires Verfahren erhalten und nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, in dem sie auf andere Personen angewiesen sind.

„Praxis- und Kanzleigemeinschaft“ jetzt zulässig!

Das BVerfG hat mit Beschluss vom 12.01.2016 (1 BvL 6/13) entschieden, dass Anwälte nunmehr eine PartG (Partnerschaftsgesellschaft) zusammen mit Ärzten und Apothekern gründen dürfen. Das dahingehende Verbot sei verfassungswidrig, denn schließlich seien Zusammenschlüsse von Anwälten mit Patentanwälten, Steuerberatern und auch erlaubt. Ein Risiko für die Einhaltung der anwaltlichen Berufspflicht wird nicht mehr gesehen.

Möglicherweise liegt darin die Zukunft – linke Tür der Familientherapeut, rechte Tür der Scheidungsanwalt?!

Bis dahin jedenfalls erhalten Sie Ihre Rechtsberatung sicher und zuverlässig in meiner „traditionellen“ Kanzlei.