Sturz über Stromkabel auf Kirmes – haftet der Kirmesbetrieb?

Mit Urteil vom 24.03.2015 hat das OLG Hamm (Az. 9 U 114/14) entschieden, dass Schausteller die Versorgungsleitungen auf einer Kirmes so legen müssen, dass sie kein Risiko für Besucher und Anwohner darstellen.

Im vorliegenden Fall von 2009 war eine Besucherin der „Pflaumenkirmes“ über lose und nicht abgedeckt verlegte Stromkabel gefallen, so dass sie sich einen Oberschenkelhalsbruch zuzog und nun 40.000 € Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangte.Die Richter entschieden, dass zwar alle Kirmesstände auf Versorgung mit Strom angewiesen seien, aber bei der (oberirdischen) Verlegung Verkehrssicherungspflichten zu beachten hätten. Es sei unvermeidbar, Laufwege zu kreuzen – dann seien aber Abdeckungen vonnöten um das Sturzrisiko zu minimieren.

Vorliegend sprach das Gericht nur 50% der geforderten Summe zu, da ein Mitverschulden bestanden habe: Die Kabel hätten bereits einige Tage vor dem Sturz vor ihrem Grundstück gelegen und ihr bekannt sein müssen.

 

Bei Fragen zu Schadensersatz und Schmerzensgeld bin ich gern für Sie da!