Mit Urteil vom 10.04.2013 hat der BGH entschieden (Az. VIII ZR 213/12), dass Vermieter Gitarrenunterricht verbieten dürften, wenn es zu Lärmstörungen und Streit im Haus kommt. Dem den Hausfrieden störenden Mieter könne der Vermieter sogar kündigen. Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung zur beruflichen/gewerblichen Nutzung von Mietwohnungen.
Auch weiterhin bleibt es aber möglich, dass Berufseinsteiger oder Heimarbeiter in der eigenen Mietwohnung arbeiten dürfen. Allerdings darf es nicht zu unzumutbaren Belästigungen für die Nachbarn kommen, der Wohnungscharakter darf sich nicht ändern und es dürfen keine baulichen Veränderungen oder gar Beschädigungen der Wohnräume vorgenommen werden.
Haben Sie Fragen zur gewerblichen Nutzung von Mieträumen? Dann bin ich gern für Sie da!