Fußball: Gibt’s eigentlich Schadensersatz fürs Foulen?

Mit Urteil vom 27.10.2015 hat das LG Coburg (Az. 23 O 58/15) entschieden, dass ein Fußballspieler nur dann Schadensersatz für eine Verletzung nach einem Foul erhält, wenn er nachweisen kann, dass der Gegner vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Regelverstoß begangen hat.

Im vorliegenden Fall verlangte der Kläger Schmerzensgeld und Schadensersatz für Verletzungen wie einen doppelten Kieferbruch, die er im Rahmen eines Fußballspiels der Verbandsliga beim Zusammenstoß mit einem gegnerischen Spieler erlitten hatte. Der Schiedsrichter hatte den Vorfall nicht weiter verfolgt. Der Kläger gab an, als Torwart den Ball schon sicher gehalten bzw. darauf gelegen zu haben – der Beklagte habe ihm dann aus Wut und mit voller Kraft an den Kopf getreten. Dies sei keine durch das Spiel gerechtfertigte Härte mehr, sondern eine vorsätzliche Körperverletzung, jedenfalls aber ein grob fahrlässiger Regelverstoß gewesen.

Der Beklagte gab an, der Torwart habe sich noch im Sprung nach dem Ball befunden und sei unglücklich getroffen worden – unklar, ob von seinem Fuß oder durch den Ball selbst.

Da Fußball grundsätzlich als „Kampfspiel mit erhöhtem Gefährdungspotential“ gilt, müssen die Spieler Verletzungen häufig in Kauf nehmen. Eine Haftung ergibt sich nur dann, wenn ein Spieler schuldhaft gegen die Regeln des sportlichen Wettkampfs verstößt und es sich nicht um bloße Bagatellverletzungen handelt. Zur Abgrenzung werden hierbei die Regeln des Deutschen Fußballbundes herangezogen. Zudem wird in die Abwägung einbezogen, dass es auf dem Platz hektisch zugeht, so dass einfache Fahrlässigkeit nicht ausreicht.

Bei Fragen zum Schadensersatz melden Sie sich gern bei mir – bis dahin wünsche ich Ihnen eine verletzungsfreie EM!