Fahrrad fällt auf Auto – wer zahlt?!

Mit Urteil vom 25.08.2015 hat das LG Köln (Az. 11 S 387/14) entschieden, dass derjenige, der ein Fahrrad abstellt, auch dafür sorgen muss, dass es im Falle eines Sturzes kein fremdes Eigentum beschädigt.

Im vorliegenden Fall hatte der Besitzer sein Fahrrad an einem bogenförmigen Fahrradständer abstellt, ohne es daran zu befestigen. Das Fahrrad zeigte zur Straße hin. Es kam, wie es kommen musste: Jemand stellte sein Auto ordnungsgemäß am Fahrzeugrand ab und das Rad kippte um. Das Auto war beschädigt.

Allgemeine Grundsätze im Schadensrecht besagen, dass derjenige, der für eine Gefahrenquelle verantwortlich ist, alles Erforderliche und Zumutbare tun muss, um Eigentumsverletzungen bei Dritten zu verhindern. Die Richter entschieden, dass es im Bereich des absolut Wahrscheinlichen liegt, dass Fahrräder umkippen, man das also hätte ahnen und das Rad anschließen können – der Radler musste also für den Schaden aufkommen.

Wenn auch Sie etwas beschädigt haben oder Ihnen etwas beschädigt worden ist, kläre ich gern mit Ihnen die Frage der Haftung.