Mit Urteil vom 19.05.2015 (Az. 7 Ca 254/14) hat das Arbeitsgericht Mannheim entschieden, dass eine fristlose personenbedingte Kündigung eines rechtsradikalen Erziehers rechtmäßig ist.
Im vorliegenden Fall arbeitete der Erzieher in einem staatlichen Hort mit Kindern von sechs bis 14 Jahren. Da seine Weltanschauung aber deutlich von rechtsradikalem Gedankengut geprägt und er in der Vergangenheit gewaltbereit war, entschloss man sich zur Kündigung. Zum einen zeigte sich der Erzieher in seinem Facebook-Account in gewalttätigen Szenen unter Verwendung von Spielzeug aus dem Hort, trug Kleidung der Marke „Thor Steinar“, nahm an NPD-Veranstaltungen teil und bewahrte in seinem Spind einen Baseballschläger für Hooligans auf. Schließlich äußerte er sich noch gegenüber seiner Kollegin folgendermaßen: „Wenn es mein Sohn wäre, dann würde er Springerstiefel tragen und eine rote Binde am Arm“.
Das Gericht urteilte, dem öffentlich-rechtlichen Träger sei es nicht zumutbar, diesen Erzieher auch nur einen Tag weiter zu beschäftigen. Im öffentlichen Dienst kann sich eine fehlende Eignung für die geschuldete Arbeitstätigkeit aus Zweifeln an der Verfassungstreue ergeben – insbesondere dann, wenn es eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses gegeben hat aus Verstoß gegen Loyalitätspflichten. Dies gilt auch dann, wenn sich die fehlende Verfassungstreue im außerdienstlichen Bereich manifestiert. Da der Erzieher die Obhut über Kinder hatte, sah das Gericht eine gesteigerte Treuepflicht und wies die Kündigungsschutzklage des rechtsextremen Erziehers ab.
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