Alkohol neben dem Steuer – Haftung des alkoholisierten Beifahrers?!

Mit Urteil vom 10. Februar 1998 (AZ. VI ZR 235/97) hat der BGH bereits entschieden, dass sich ein Beifahrer (übrigens auch der hinten auf der Rückbank!) erkundigen muss, ob der Fahrer des Wagens trotz Alkoholkonsums fahrtüchtig ist.

Das gilt für alkoholisierte genau wie für nüchterne Beifahrer. Insofern stellt sich natürlich die Frage, inwiefern der selbst alkoholisierte Beifahrer überhaupt Fahruntüchtigkeit erkennen und bewerten kann. Im Klartext: Kann der Beifahrer erkennen, dass der Fahrer nicht mehr Auto fahren darf, sollte er nicht einsteigen. Steigt er gleichwohl ein und kommt es zu einem Unfall, kann es passieren, dass seine Ansprüche gemindert werden – letztlich ist dies aber auch eine Frage der Beweisbarkeit.

Haben auch Sie Fragen zu dem richtigen Verhalten im Straßenverkehr, sprechen Sie mich gern an!