Mit Urteil vom 20.05.2008 (Az. 2/24 S 258/07) hat das LG Frankfurt/Main entschieden, dass man den Reisepreis nicht deswegen mindern kann, wenn in einem Hotel außerhalb Deutschlands der „Miniclub“ nicht deutschsprachig ist.
Im vorliegenden Fall reisten Deutsche in die Türkei – im „Miniclub“ des Hotels wurde aber russisch gesprochen. Wenn im Reisprospekt nichts anderes steht, müssen die Buchenden von einer internationalen Hotelatmosphäre ausgehen und können eine deutsche Kinderbetreuung nicht voraussetzen. Im Übrigen gehe es um Unterhaltung und nicht um Unterricht, so dass es auf Kommunikation in der Muttersprache nicht unbedingt ankomme.
Wenn Ihnen Ihr Urlaub spanisch vorkommt, Sie aber gar nicht in Spanien sind, lassen Sie mich prüfen, ob Reisemängel vorhanden sind!