Mit Urteil vom 17.6.2015 entschied der BGH (Az. VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14), dass Mieter sogar dann den Einbau neuer Rauchmelder dulden müssen, wenn sie selbst schon Rauchmelder in der Wohnung angebracht haben. Dazu gehört auch, dass die Mieter den Neueinbau bezahlen müssen.
Die BGH-Richter sehen im Einbau von neuen Rauchmeldern eine nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts und eine dauerhafte Verbesserung der Wohnverhältnisse, denn der Einbau „aus einer Hand“ für das gesamte Gebäude erleichtere die Wartung und erhöhe die Sicherheit.
Wenn auch Sie Fragen dazu haben, was Sie dulden und bezahlen müssen – oder was Sie gegen den Willen des Mieters durchsetzen können, nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf!