Mit Urteil vom 26.03.2015 hat das AG Wiesbaden (Az. 92 C 4334/14) entschieden, dass Musik und Showeinlagen auf einer Kreuzfahrt keine Lärmbelästigung und somit keinen Reisemangel darstellen. Wenn das Maß des Hinnehmbaren nicht überschritten, also z.B. jede Show vor Mitternacht beendet wird, ist solche Animation auf Kreuzfahrtschiffen üblich und zu erwarten.
Das gilt auch für die Tonproben und Übungsstunden der Musiker und den regelmäßigen Geräuschpegel, den die Zuschauer am Abend veranstalten. Kreuzfahrtschiffe mit 3.000 Passagieren seien „kein Ort der Ruhe“.
Bei solchen und ähnlichen Fragen zum Reiserecht helfe ich Ihnen gern weiter!