Kindertee „Felix Himbeere-Vanille-Abenteuer“ ohne Himbeere und Vanille wird verboten

Mit Urteil vom 02.12.2015 (Az. I ZR 45/13) hat der EuGH die Werbeverpackung des Früchtetees der Firma Teekanne als unzulässige Werbung qualifiziert, so dass der Tee nicht weiter verkauft werden darf. Es führe den Verbraucher in die Irre, wenn auf der Verpackung Himbeeren und Vanilleblüten abgebildet seien sowie Hinweise wie „nur natürliche Zutaten“ oder „natürliche Aromen“ – dann aber keine Bestandteile oder Aromen von Himbeere oder Vanille enthalten seien. Dabei komme es nicht darauf an, dass sich diese Zusammensetzung auf der Rückseite aus der Zutatenliste für den normal kritischen Verbraucher zweifelsfrei ergebe.