Fristlose Kündigung für Stromdiebstahl?

Mit Urteil vom 20.01.2012 (Az. 3 Sa 408/11) hat das LAG Köln entschieden, dass eine fristlose Kündigung in Fällen von Stromdiebstahl regelmäßig nicht wirksam ist, da der Schaden unverhältnismäßig gering sei. Selbst wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt ist, dass private Elektrogeräte am Arbeitsplatz nicht genutzt oder aufgeladen werden dürfen, soll zunächst eine Abmahnung erfolgen.

Trotzdem sollten Arbeitnehmer nicht ungefragt Privathandys, Rasierer, Kaffeemaschinen oder einen kleinen Roller (!) mit dem Strom des Arbeitgebers aufladen, ohne ihn um Erlaubnis zu fragen – das Risiko einer Abmahnung dürfte größer sein als eine SMS zu verpassen, weil der Akku leer ist!

Bei Fragen zu Klauseln im Arbeitsvertrag oder in Fällen einer bereits ergangenen Abmahnung kann ich Sie sicher und unkompliziert beraten.