Modernisierung dulden im Advent?

Mit Urteil vom 09.06.1994 (Az. 215 C 293/93) hat das AG Köln entschieden, dass Mieter es nicht dulden müssen, wenn der Vermieter noch kurz vor Weihnachten Modernisierungsmaßnahmen durchführen möchte. Im vorliegenden Fall waren heizungsbauarbeiten bereits im Oktober angekündigt worden für die Zeit vom 12.-22 Dezember. Das hätte aber für den Mieter sehr viel Schmutz du Lärm in der besinnlichen Vorweihnachtszeit bedeutet, so dass er die Maßnahme nicht hinnehmen musste und sich auf geruhsame Adventstage freuen konnte.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Arbeiten unaufschiebbar und notwendig sind.

Ob das bei Ihnen der Fall ist, oder Sie besinnliche Adventsstunden genießen dürfen, schaue ich mir gern für Sie an!