Ab dem 01.01.2016 wird das so genannte „IdNr-Kontrollverfahren Kindergeld“ für Familienkassen eingeführt. So will der Gesetzgeber sicherstellen, dass es nicht mehr zu Doppelzahlungen von Kindergeld kommt, da die steuerliche Identifikationsnummer individuell und einmalig für jeden Bürger vergeben wird.
Bei Neuanträgen gibt es nunmehr ein eigenes Formularfeld, in das die Identifikationsnummer des Kindes eingetragen werden muss. Wer bereits vor dem 01.01.2016 Kindergeld erhalten hat, sollte der Familienkasse baldmöglichst die Identifikationsnummer mitteilen, das heißt im Laufe des Jahres 2016. Wer das versäumt, dem droht eine Streichung des Kindergeldes und eine Rückzahlung der erhaltenen Leistung für 2016. die ID-Nummer findet man z.B. auf seinem Einkommensteuerbescheid. Wem die steuerliche ID-Nummer nicht mehr bekannt ist, der kann sich unter Vorlage eines Ausweises an sein Finanzamt wenden oder eine erneute Zusendung beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen.
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